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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07   

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https://dejure.org/2008,12166
LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07 (https://dejure.org/2008,12166)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.02.2008 - L 1 AL 47/07 (https://dejure.org/2008,12166)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - L 1 AL 47/07 (https://dejure.org/2008,12166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche Berücksichtigung von Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Bemessungsrahmen nach dem ab dem 01.01.2005 geltenden Bemessungsrecht des Arbeitslosengeldes; Unbeachtlichkeit übriger Versicherungspflichtverhältnisse sowie von bei Ausscheiden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 130 § 26
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Einbeziehung von Einmalzahlungen bei der Bemessung ab 1.1.2005

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07
    Mit der ab 01.01.2005 geltenden Neuregelung des Bemessungsrechts sollte die "Vielfalt und Komplexität der Regelungen zurückgeführt und das Verwaltungsverfahren deutlich und nachhaltig durch ein größeres Maß an Pauschalierung und eine Beschränkung der Ausnahmeregelungen" vereinfacht werden (BT-Drucksache 15/1515, Seite 85).

    Alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse, denen ein besonderes Entgelt zugeordnet ist, was zu komplexen Berechnungen führt, bleiben künftig außer Betracht (BT-Drucksache 15/1515 zu § 130).

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07
    Er kann sich aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (BT-Drucksache aaO) für eine Pauschalierung entscheiden, die eine zügige Feststellung der Leistungshöhe ermöglicht (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1996 11 RAr 77/95 , SozR 3 4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07
    Ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne setzt eine auf ein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis gerichtete Tätigkeit nach Weisungen eines Dritten voraus und in der Regel eine Eingliederung in dessen Arbeitsorganisation (BSG, Urteil vom 21.03.2007 B 11a AL 31/06 R , zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07
    Vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht ein Arbeitnehmer schon dann, wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis sein tatsächliches Ende gefunden hat und eine neue Beschäftigung noch nicht wieder aufgenommen worden ist (BSG, Urteil vom 03.06.2004 B 11 AL 70/03 R , SozR 4 4300 § 123 Nr. 2).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07
    Teilabrechnungszeiträume sind nicht zu berücksichtigen, auch nicht, wenn sie in den Bemessungsrahmen hineinragen (BSG, Urteil vom 01.06.2006 B 7a AL 86/05 R , SozR 4 4300 § 133 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 9/11

    Auszahlung einer Einmalzahlung während des Bezugs von Krankengeld; Bemessung des

    Dieser Zeitraum ist bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums - wie oben ausgeführt - nicht zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2008 - L 1 AL 47/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2013 - L 3 AL 353/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 353/11

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitsentgelt - Berücksichtigung von

    Diese Versicherungspflicht ist jedoch bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums ohne Bedeutung (so auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2008 - L 1 AL 47/07 -, nachfolgend BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - jew. veröffentlicht in juris; vgl. auch Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 131 Rn. 31), weswegen die Einmalzahlungen von 2.139,90 EUR bzw. 1.877,82 EUR bei der Berechnung des Bemessungsentgelts nicht zu berücksichtigen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 12 AL 85/10
    Die Vielfalt und Komplexität der Regelungen sollte verringert und das Verwaltungsverfahren sollte deutlich und nachhaltig durch ein größeres Maß an Pauschalierungen und eine Beschränkung der Ausnahmeregelungen vereinfacht werden (vgl. BT-Drs. 15/1515 zu § 130 SGB III S. 85 sowie das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28.2.2008, Az. L 1 AL 47/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2016 - L 11 AL 48/14
    Dieser Zeitraum ist bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juli 2009, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2008 - L 1 AL 47/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2013 - L 3 AL 353/11 und Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 2014 - L 11 AL 9/11).
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